Brachen

Maßnahmeziel

Durch die Zuwendung sollen Brachflächen beseitigt werden, die aufgrund des strukturellen Wandels, der militärischen Abrüstung oder der Umgestaltung von Gemeindegebieten nicht mehr genutzt werden. Ferner soll Gemeinden, die bereits eine Zuwendung erhalten, eine Reduzierung des nach der VwV Stadtentwicklung 2007 bis 2013 geforderten kommunalen Eigenanteils ermöglicht werden. 

 

Was wird gefördert

  1. Vermessungen und Planungen

  2. Grunderwerb, sofern es sich um einen begründeten Fall des Grunderwerbs durch öffentlich-rechtliche Gebietskörperschaften handelt

  3. Altlastenbehandlung, sofern der Eigentümer nicht mit einem Bescheid aus dem Altlastenfreistellungsverfahren für die betreffende Fläche freigestellt wurde

  4. Beseitigung von Abfallablagerungen, soweit ein Verursacher nicht zur Tragung der Kosten für die Beseitigung herangezogen werden kann

  5. Abriss und Beräumung

  6. Planung, Herstellung, Erhaltung, Änderung und Rückbau von Erschließungsanlagen

  7. Grün- und Freiflächengestaltung sowie Renaturierung

 

Zuwendungsvoraussetzungen

Es muss sich um eine Brachfläche im Freistaat Sachsen handeln, die vormals industriell, gewerblich, sozial, verkehrstechnisch, militärisch oder in sonstiger Weise genutzt wurden und seit längerer Zeit dieser Nutzung nicht mehr dienen. Brachen im Sinne dieser Verwaltungsvorschrift sind auch die nicht mehr genutzten Einrichtungen der Parteien, Gewerkschaften und Massenorganisationen der DDR.